Schulkinder und Freiwillige für Erntearbeiten
Bei der großen Wichtigkeit der rechtzeitigen Einbringung der Ernte für die Landesverteidigung hat der Kultusminister durch Erlaß vom 31. Juli d.J. angeordnet, Anträge auf Abberufung der größeren Schulkinder von dem Unterricht in denjenigen Gegenden, in denen die Bergung der Ernte durch die Mobilisierung gefährdet ist, zum Zwecke landwirtschaftlicher Arbeiten zu genehmigen. Ein gleicher Erlaß ist für die höheren Lehranstalten an sämtliche Provinzialschulkollegien ergangen.
Signatur: Stadtarchiv Lemgo, Bestand Z