Beschlagnahmung von Glocken, 1917

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Mit dem weiteren Verlauf des Krieges wurde die Sicherstellung von Rohstoffen für die Rüstung immer wichtiger. Dieses betraf schließlich auch die Bronzeglocken, die zum Teil schon seit vielen Jahrhunderten in den Kirchtürmen der Kirchengemeinden hingen. Mit Verfügung vom 19. Februar 1917 teilte der Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten mit, dass die Heeresverwaltung eine Bekanntmachung zur Beschlagnahmung, Bestandserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferungen der Glocken aus Bronze erlassen würde. Alle Glocken über 20 kg sollten enteignet und Rüstungszwecken zugeführt werden. Nur Glocken mir besonderer wissenschaftlicher, geschichtlicher Bedeutung oder mit hohen Kunstwert waren von der Enteignung und Ablieferung befreit. Kurzfristig mussten nun Experten benannt werden, die diese Entscheidung treffen sollte. In Westfalen wurde für diese Aufgabe der Provinzialkonservator benannt. Die Glocken sollten von ihm in drei Kategorien unterteilt werden.

In der Kategorie A wurden die Glocken erfasst, die keinen besonderen wissenschaftlichen oder historischen Wert hatten. Hierzu zählten alle Glocken, die keine besonderen Inschriften hatten und die nicht aus der Zeit vor 1400 stammten. Diese Glocken sollten in kürzester Zeit der Heeresverwaltung zum Umschmelzen überlassen werden.

Die Glocken mit besonderem historischem oder wissenschaftlichem Wert wurden noch einmal unterteilt in zwei Kategorien unterteilt. In Kategorie B sollten die Glocken aufgeführt werden, deren Erhalt wünschenswert war, in Kategorie C diejenigen Glocken, die unbedingt erhalten werden sollten. Kriterium war die Kunstfertigkeit der Verzierungen. Ging diese über den Durchschnitt der handwerksmäßigen Arbeit ihrer Zeit hinaus oder waren die Inschriften von besonderer Bedeutung, so sollten diese in die Kategorie C eingeordnet werden.

Da der Provinzialkonservator in der Eile der Zeit natürlich nicht alle Glocken begutachten konnte, griff man zurück auf die Erhebungen im Rahmen der Veröffentlichungen über die Bau- und Kunstdenkmäler der kommunalen Kreise und erstellte im März 1917 daraus eine vorläufige Liste. Danach fielen 11 Glocken aus dem Kreis Herford unter die Kategorie A und sollten schnellstmöglich abgegeben werden. Dieses lag im Schnitt der anderen Kreise mit überwiegend evangelischer Bevölkerung im Regierungsbezirk Minden. Die katholisch geprägten Kreise hatten in der Regel mehr Glocken abzugeben. Insgesamt werden 100 Glocken zur sofortigen Abgabe vorgeschlagen. In der Kategorie B waren im gesamten Regierungsbezirk nur 5 Glocken erfasst.

Die Bedeutung der Region als Glockenlandschaft wird deutlich in der hohen Anzahl von Glocken, die als unbedingt erhaltungswürdig angesehen worden waren: 212 Glocken werden aufgeführt, die teilweise bis in das 15. Jahrhundert zurückdatiert wurden, 22 davon im Kreis Herford (allerdings fehlten Spenge und Wallenbrück bei der Erhebung).
Bis zum Ende des Krieges wurden die Kriterien immer wieder verschärft. So sollte die Zahl der abzugebenden Glocken erhöht werden. Nun fielen z.B. im April 1917 alleine in der Stadt Herford 8 Glocken in die Kategorie A (ohne Denkmalwert). Drei Glocken wurden als wünschenswert in der Kategorie B aufgelistet und 8 Glocken blieben in der Kategorie C.

Da diese neue Liste auch nur auf Grund der Materialien für die Erhebung der Bau- und Kunstdenkmäler erstellt worden waren, wurden im Sommer vor Ort noch einmal besondere Gutachten angefertigt. Im Kreis Herford hatten Superintendent Pfarrer Niemann in Herford, Professor Langewische in Bünde und Pfr. Schmidt in Vlotho die Begutachtung übernommen. Pfr. Niemann ermittelte für den Stadtbereich 7 Glocken der Kategorie A, 3 Glocken der Kategorie B und 12 Glocken der Kategorie C (Münsterkirche, Johanniskirche, Jakobikirche, Petrikirche). Für den Kreis wurden 6 Glocken der Kategorie A, 3 Glocken der Kategorie B und 4 Glocken der Kategorie C ermittelt.

Allerdings kommt die Glockenablieferung nur zögernd in Gang. Es werden vom Kriegsministerium deswegen extra Prämien für eine schnelle Auslieferung ausgelobt in Höhe von 1 Mark pro Kilo. Für Herford kann Superintendent Niemann am 27. Juni 1917 das Gewicht der abgenommenen Glocken (1221 kg) und die Entschädigungssumme (24 Mark und 43 Pfennige) notieren. Auch dem Wunsch, weitere Glocken aus der Kategorie C herabzustufen und der Kategorie B zuzuordnen, kann Superintendent Niemann im Juni 1918 nicht entsprechen.

In den betroffenen Gemeinden war die Abholung der Glocken ein tiefer Einschnitt. Diese Maßnahme unterstrich den Ernst der Lage. In Löhne wurden im Juli 1917 die Glocken abgeholt. So schrieb Pfarrer Baumann in einem Rundschreiben an die Soldaten aus seiner Kirchengemeinde (vgl. Abb. oben): „Gestern habe ich im Gottesdienst bekannt geben müssen, daß wir im Laufe dieses Monats unsere schönen Kirchenglocken, bis auf die kleinste, und auch die Schulglocke von Falscheide abgeben müssen. Das schneidet tief in das Gemeindeleben ein. Auf dem Lande empfinden wir das ja viel schmerzlicher als in der Stadt. Sie haben Euch oft geklungen in Freude und Leid … Wir hatten gehofft, damit den Frieden einläuten zu können und Euch bei Eurer glücklichen Heimkehr mit ihnen begrüßen zu können. Das ist nun vorbei. Nun sollen sie dem Vaterland einen anderen Dienst tun, Euch Waffen liefern, damit ihr kämpfen und siegen könnt. Gott wolle auch diese Dienste segnen!“ Deutlich wird in seinen Worten die vorherrschende Kriegstheologie, in der Gottes Wille mit dem Vaterland gleichgesetzt wird.

Andere Kirchengemeinden hatten Glück, dass der Krieg schneller zu Ende war als die Durchführung der Glockenabgabe. Die Kirchengemeinde Wallenbrück hatte drei Glocken die in die Kategorie B und C eingeordnet waren: zwei Glocken aus dem Jahr 1651 und eine aus dem Jahr 1816. Im August 1918 wurden alle Glocken in die Kategorie A eingeordnet und sofort beschlagnahmt. Die jüngste Glocke wurde nachträglich höhergestuft und zurückgestellt. So sollte die Kirchengemeinde wenigstens eine Glocke behalten. Der Ablieferung sollte bis zum 10. September erfolgen. Doch die Kirchengemeinde verzögerte die Ablieferung trotz Mahnung. Trotz Kriegsende blieb Pfarrer Höke aber in Sorge, bis ihm das Konsistorium im Dezember 1918 mitteilen konnte, dass keine Beschlagnahmung mehr erfolgen werde.

(Wolfgang Günther, Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bielefeld)

Signatur: LkA EkvW Best. 4.74 Nr. 332; LkA EkvW Best. 4.79 Nr. 50; LkA EkvW Best. 4.139 Nr. 528