Zeitungsausschnitt aus dem „Gütersloher Tageblatt“ (GTB) vom 11. August 1914 über die Geheimhaltung militärischer Einzelheiten in Familienanzeigen.
Gütersloh, 11. August.
[Inserate der Zeitungen.] Verschiedene Zeitungen enthalten in der letzten Zeit Anzeigen über Eheschließungen und Todesanzeigen, in denen bei den aufgeführten Militärpersonen die Regimenter und jeweiligen Standorte genannt werden. Es wird nun ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß derartige Mitteilungen gegen die Bestimmung des Reichskanzlers betr[effs] Geheimhaltung militärischer Einzelheiten verstoßen. Die Zeitungen sind angewiesen, derartige Inserate für die Folge selbständig zu ändern.