Ehrenkreuz für Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs

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Das Ehrenkreuz des Weltkrieges wurde auf Bestreben des deutschen Reichspräsidenten und ehemaligen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg (1847-1934) anlässlich des 20. Jahrestages des Kriegsbeginns 1914 am 13. Juli 1934, drei Wochen vor seinem Tod, gestiftet. Nach dem Tode Hindenburgs am 2. August 1934 wurde das Ehrenkreuz „im Namen des Führers und Reichskanzlers“, also Adolf Hitlers als Staatsoberhaupt, verliehen.

Das Ehrenkreuz des Weltkrieges war die erste staatliche Auszeichnung zur Erinnerung an den Ersten Weltkrieg. Es wurde auf Antrag in drei Varianten verliehen: Kreuz für Frontkämpfer (mit Schwertern), Kreuz für Kriegsteilnehmer, Kreuz für Hinterbliebene (Witwen und Eltern).

Es konnte jedoch nur eine Version beantragt werden. Verausgabt wurde das Kreuz durch die Stadtverwaltungen, Polizeibehörden oder andere staatliche Behörden. Das Kreuz wurde insgesamt rund zehn Millionen Mal vergeben.

Die Eingangsworte der Stiftungsverordnung lauteten:
„Zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistungen des deutschen Volkes im Weltkriege 1914/1918 stifte ich ein Ehrenkreuz für alle Kriegsteilnehmer sowie für die Witwen und Eltern gefallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer.“ (Reichsgesetzblatt Nr. 81 vom 15. Juli 1934, Seite 619, Ziffer 1 der Verordnung des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes vom 13. Juli 1934)

Abb.: Ehrenkreuz des Weltkrieges für Frontkämpfer mit Schwertern

Signatur: LkA EKvW 3.46 Nr. 80

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